Samstag, 06 Mai 2006 00:00

Das Sanierungskonzept Vorlesung mit Diskussion

Referent:

Zum Inhalt des Vortrags:

"Sanieren heißt, einem Patienten unter gesunden Verhältnissen seinen Bedarf an Ästhetik und Kaukomfort zu erfüllen." Diese Definition von Niklaus Peter Lang stammt aus dem Jahre 1984, aber sie ist heute ebenso aktuell wie damals. Denn die beiden dort angesprochenen Aspekte bilden ein stabiles Fundament für die moderne Zahnmedizin. Der erste Aspekt ist die verloren gegangene Gesundheit, die wir einem Patienten, also einem leidenden Menschen, zurückgeben, soweit dies in unserer Macht steht. Dies ist die erste Pflicht eines Arztes, gegen die wir nie verstoßen dürfen. Erst an zweiter Stelle und nur auf dem Erstgenannten aufbauend, kommt die Befriedigung der Bedürfnisse des Patienten an Kaukomfort und Ästhetik. Wichtig ist dabei, dass es um die Bedürfnisse des Patienten und nicht um unsere geht.

Zahnmedizinische Sanierung setzt ein systematisches Konzept voraus, das allen Situationen gerecht werden kann. Es basiert auf folgenden vier Pfeilern: 1. systemische Phase, 2. Hygienephase, 3. Restaurative Phase und 4. Recall. Wenn und nur wenn diese Phasen eingehalten werden, kann der langfristige Erfolg einer zahnmedizinischen Sanierung gewährleistet werden. An eine umfangreiche Diagnostik und kausale Behandlung (=Prophylaxe I) schließt sich die Phase der oralen Rehabilitation an (parodontale und endodontische Behandlung, Füllungen, Prothetik und Implantologie). Der erreichte Zustand nach Wiederherstellung kann wiederum nur durch lebenslanges Recall (=Prophylaxe II) sichergestellt werden. Das Fundament des Sanierungskonzeptes ist also die Prophylaxe. Der Vortrag vermittelt die Grundprinzipien des Sanierungskonzeptes und illustriert diese anhand eines Patientenfalles.